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FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf niedrigere Festsetzung der Erbschaftssteuer aus Gründen der Billigkeit; Persönliche und sachliche Unbilligkeit einer Steuerfestsetzung; Besteuerung des Nachlasses im Fall der Entführung des Erblassers; Billigkeitsmaßnahmen bei der Korrektur des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
In diesem Zusammenhang weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die alte Bewertungsmethode gerade als verfassungswidrig angesehen hat (vgl. dazu Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671). - BFH, 20.10.2000 - I B 47/00
Verlustvortrag, zeitliche Beschränkung
Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für die abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO wie für den Erlass nach § 227 AO (vgl. Beschluss des BFH vom 20. Oktober 2000 I B 47/00 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 442). - BFH, 08.08.1975 - III R 29/74
Schlußbesprechung - Übersendung des Betriebsprüfungsberichts - …
Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
Hierbei kann durchaus auch ein Fehlverhalten einer Behörde, das zur Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis führt, zur Unbilligkeit der Steuereinziehung führen (vgl. Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 227 AO Anm. 68 -70 m.w.H. sowie Urteil des BFH vom 8. August 1975 III R 29/74, BStBl II 1976, 359). - BFH, 23.02.1966 - II 60/63
Bindung der Finanzbehörde an die unrichtige Auskunft einer unteren …
Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht mit dem Urteil des BFH vom 23. Februar 1966 II R 60/63, BStBl III 1966, 438, vergleichbar.